EMSOL by Ing. Alexander Schnalzer-Beigelböck - Ihr Experte für Einkaufsoptimierung in Wien, Niederösterreich & Burgenland

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Emsol

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Emsol E.U. mit ihren Auftraggebern
(Kunden) abschließt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur im Fall der ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung durch die Emsol E.U. anerkannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen, also auch dann, wenn bei Zusatzverträgen
nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
werden auf unserer Homepage ersichtlich gemacht und dadurch rechtswirksam.
Mit dem Abschluss eines Vertrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
einverstanden und an sie gebunden.

2. Inhalt und Umfang der Tätigkeit

Die Tätigkeit der Emsol E.U. umfasst die Optimierung des Einkaufs sämtlicher Roh- und Hilfsstoffe
(Produkte) von Auftraggebern im Bereich der Klein- und Mittelbetriebe in Tischlerei, Bau-, und Baunebengewerbe.
Die Emsol E.U. analysiert die bisher eingesetzten Produkte sowie die Beschaffungssituation
und optimiert Preis- und Lieferkonditionen.
Über gesonderten Auftrag erteilt die Emsol E.U. auch produkttechnische Beratung.
Bei der Erbringung der Leistungen ist die Emsol E.U. an keine Arbeitszeit, keine Weisungen und keinen
Arbeitsort gebunden. Die Emsol E.U. ist berechtigt, auch andere Auftraggeber auf dem Gebiet der
Einkaufsoptimierung zu beraten.

3. Vertragsabschluss und Dauer

Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Emsol E.U. kommt durch Unterfertigung eines schriftlichen
Beratungsvertrages zustande. Mündliche Nebenabreden entfalten keine Verbindlichkeit; dies
gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
Die Vertragsdauer richtet sich nach der gesonderten, mit dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarung,
beträgt jedoch mindestens ein Jahr. Verträge mit ein Jahr übersteigender Laufzeit können von
beiden Seiten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende aufgekündigt
werden, wobei Schriftlichkeit erforderlich ist. Zur Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Zugang
der Aufkündigung notwendig.
Die Möglichkeit zur außerordentlichen, sofortigen Aufkündigung für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
über das Vermögen des Auftraggebers oder einer wesentlichen Verschlechterung
seiner wirtschaftlichen Situation sowie für den Fall, dass fällige Honorarforderungen der Emsol E.U.
länger als zwei Monate unberichtigt aushaften, bleibt hierdurch unberührt.

4. Honorarbestimmungen

Der Auftraggeber zahlt für die Beratungstätigkeit der Emsol E.U. ein Beratungshonorar gemäß der
zwischen dem Auftraggeber und der Emsol E.U. getroffenen Vereinbarung jeweils zuzüglich USt. in der
jeweils gültigen gesetzlichen Höhe.
Die Emsol E.U. ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen bzw Honorarnoten auch in elektronischer
Form zu übermitteln und erklärt sich der Auftraggeber mit dieser Übermittlungsform ausdrücklich einverstanden.
Honorarforderungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung an den Auftraggeber zur Zahlung
fällig. Im Verzugsfall gelten 12 % Zinsen p. a. als vereinbart. Die Emsol E.U. ist berechtigt, in angemessenen
Abständen, jedenfalls zum Ende jedes Kalenderquartals Zwischenabrechnung vorzunehmen.
Unterbleibt die Leistungserbringung durch die Emsol E.U. aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers
liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch
die Emsol E.U., so bleibt der Anspruch auf Zahlung des Honorars für die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit,
jedoch abzüglich ersparter Aufwendungen, aufrecht. Die Emsol E.U. ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese ersparten Aufwendungen mit 30 % des Honorars für diesen gegenständlichen Zeitraum pauschaliert abzurechnen.

5. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Produkt, das der Optimierung durch die Emsol E.U. unterliegt, für
die Dauer des Vertragsverhältnisses ausschließlich bei dem von der Emsol E.U. evaluierten Lieferanten
zu beziehen. Im Falle eines Verstoßes hat der Auftraggeber die Emsol E.U. schad- und klaglos zu
halten.
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Emsol E.U. alle für die Erfüllung des Auftrages und für
die Errechnung des Honorars notwendigen Unterlagen zur Verfügung stehen und die Emsol E.U. von
allen Umständen Kenntnis erlangt, die für die Erbringung der Dienstleistung von Bedeutung sind.
Kommt der Auftraggeber diesen Verpflichtungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen
nicht nach, ist die Emsol E.U. berechtigt, der Abrechnung ihres Honorars, die Daten des Durchschnitts
repräsentativer Vergleichsperioden zu Grunde zu legen.

6. Geheimhaltung

Die Emsol E.U. verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses
bekannt gewordenen, den Auftraggeber betreffenden und nicht allgemein bekannten Tatsachen.
Diese Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt sich auch auf die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Dementsprechend verpflichtet sich die Emsol E.U., diese Geheimhaltungsverpflichtung
auch an alle ihre Mitarbeiter entsprechend zu überbinden.

7. Gewährleistung und Schadenersatz

Die Emsol E.U. ist verpflichtet, Fehler ihrer Leistungserbringung über Aufforderung durch den Auftraggeber
zu beseitigen. Ist dies nicht möglich oder erfolgt dies nicht innerhalb angemessener Frist, so ist
der Auftraggeber berechtigt, angemessene Preisminderung zu verlangen. Gewährleistungsansprüche
verfristen nach drei Monaten ab Beendigung der Auftragsleistung durch die Emsol E.U., jedenfalls aber
nach drei Monaten ab Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Für darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere für Schadenersatzansprüche jeder Art (einschließlich
Mangelfolgeschäden und des entgangenen Gewinns) ist die Haftung der Emsol E.U. auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

8. Datenschutz

Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Emsol E.U. und ihre Erfüllungsgehilfen die personenbezogenen
Daten des Auftraggebers inklusive Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Internetadresse
und Bankverbindungen für Zwecke des Abschlusses und der Abwicklung des Vertragsverhältnisses
sowie für ausschließlich eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert,
verarbeitet, an den Lieferanten weitergibt und sonst verwendet und ihm elektronische Post zu Werbezwecken
zusendet.
Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Einwilligung - insbesondere hinsichtlich elektronischer Post zu
Werbezwecken - jederzeit zu widerrufen.

9. Allgemeine Bestimmungen

Auf den Auftrag ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
Zuständiges Gericht für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Auftragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten ist das für 7212 Forchtenstein örtlich und sachlich zuständige Gericht.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt,
deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen am nächsten kommt.